Veröffentlichung Umsetzungsfragenkatalog zur Marktkommunikation BK6-20-160

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Dezember 2020 die BNetzA-Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (BK6-20-160) veröffentlicht.

Die neuen Regelungen betreffen umfangreiche Weiterentwicklungen der bestehenden prozessualen Regelwerke GPKE, WiM Strom, MPES und MaBiS sowie eine angepasste Fassung des Netznutzungsund Lieferantenrahmenvertrags Strom und Eckpunkte zur Ermöglichung des Netzzugang einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich die Sparte Strom. Umsetzungstermin der neuen Regelungen in der Marktkommunikation ist der 1. April 2022 bzw. in Bezug auf die Regelungen zum elektronischen Preis 1 und 3 der 1. Januar 2023.

In Unterstützung einer marktweit einheitlichen Anwendung von Marktprozessen veröffentlicht der BDEW begleitende Umsetzungshilfen in Form von Anwendungshilfen sowie Umsetzungsfragenkatalogen. Die Anwendungshilfe „Umsetzungsfragenkatalog zur Marktkommunikation BK6-20-160“ wurde vom BDEW in Kooperation mit dem bne, EDNA, VKU und GEODE erarbeitet und greift aktuelle prozessuale Umsetzungsfragen zu den Themengebieten GPKE, GeLi Gas, WiM Gas, WiM Strom, MaBiS, MPES, Netzbetreiberwechsel und Mehr-/Mindermengenabrechnung auf. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Umsetzungsfragenkatalog Ihnen auf unserer Website zur Verfügung steht.

Herzliche Grüße

Ihre GEODE